AbschlusserklärungNachbeben des 11. September: die Situation von MenschenrechtsverteidigerInnenTreffen in der Orthodoxen Akademie Kreta, 18.-21. September 2002Vom 18. bis 21. September 2002 haben sich mehr als 30 MenschenrechtsverteidigerInnen (MRV) und internationale ExpertInnen in der Orthodoxen Akademie Kreta in Kolymbari versammelt, um die Auswirkungen der Ereignisse des 11. September 2001 auf ihre Arbeit zu diskutieren. Gemeinsam ermittelten sie, welche die Schäden die Sache der MRV erlitten hat, und untersuchten die Möglichkeiten, den Menschenrechten unter den veränderten Bedingungen Respekt zu verschaffen. Organisiert wurde das Treffen von der Orthodoxen Akademie Kreta in enger Zusammenarbeit mit der Martin Ennals Foundation, der Marangopoulos Stiftung für Menschenrechte (Griechenland), dem Referat für MRV des International Service for Human Rights (Genf), dem Observatorium für den Schutz von MRV in Paris, einem gemeinsamen Programm der Internationalen Föderation für Menschenrechte FIDH und der Weltorganisation gegen Folter OMCT. Auch von der Europäischen Kommission und der niederländischen Organisation NOVIB wurde die Veranstaltung unterstützt. Befunde Generelle Auswirkungen Durch die Ereignisse des „11. September 2001“ sind Bedingungen entstanden, unter denen die Arbeit von MRV schwieriger ist. Dazu haben die TeilnehmerInnen eine Reihe von allgemeinen Beobachtungen festgehalten: Die direkten Auswirkungen des 11. September und der darauf folgenden Ereignisse auf die Aktivitäten von MRV haben sich auf eine beschränkte Zahl von Ländern konzentriert. Hier wurden neue und manchmal weit reichende Gesetze und Verwaltungsakte zur nationalen Sicherheit von den Regierungen eingeführt oder zumindest erwogen. In manchen dieser Staaten haben die gesetzgebenden Instanzen die Einführung von Maßnahmen zur Einschränkung der Menschenrechte und der Arbeit von MRV begrenzt. Einige nationale Gerichtshöfe haben neue Gesetze, administrative Vorkehrungen und Regierungspraktiken unter Berufung auf die Menschenrechte erfolgreich verhindert oder waren bestrebt, missbräuchliche Restriktionen der Arbeit von MRV zu beenden. Andernorts hat die internationale Kampagne gegen den Terrorismus repressiven Regimes neue Rechtfertigungen für ihre Menschenrechtsverletzungen geliefert, wenngleich die Folgen für MRV oft eher indirekt waren. In diesen Staaten waren rechtliche und behördliche Maßnahmen zur Behinderung von MRV bereits in Kraft oder wurden in einem Kontext von Anti-Terrorismus und nationaler Sicherheit mit größerer Härte durchgeführt. Andere Regierungen nutzten den geringeren Widerstand von Parlamenten und öffentlicher Meinung, um verschärfte Gesetze und Maßnahmen durchzusetzen, die sie ohnehin einführen wollten. Willkürliche Inhaftierungen, unfaire Untersuchungs- und Gerichtsverfahren, erhöhte und unregulierte Überwachung, Beschränkungen der Versammlungsfreiheit und des Rechtes auf freie Meinungsäußerung, widerrechtliche Beschlagnahmungen von Vermögen, Auslieferungen und Abschiebungen ohne Schutz zählen zu den problematischsten Missbräuchen, die nach dem 11. September aufkamen, insbesondere gegenüber Individuen oder Gruppen, die „verdächtigen“ Minderheiten angehören. MRV wurden häufig zur Zielscheibe von Rufmordkampagnen ihrer eigenen Regierungen oder anderer gesellschaftlicher Akteure, die sie in eine Verbindung mit terroristischen Aktivitäten zu bringen versuchten. Wo Terrorakte begangen werden, sind Regierungen dazu ermächtigt, das Leben und die Freiheiten ihrer Bürgerinnen und Bürger, die demokratischen Institutionen und die Menschenrechte im allgemeinen zu schützen. Vorkehrungen zur Verhütung und Bestrafung von terroristischen Handlungen müssen jedoch die Menschenrechte, die Demokratie und die menschliche Sicherheit bewahren. Dagegen können alle Handlungsweisen, die diese grundlegenden Werte untergraben, als kontraproduktiv gelten. Auf längere Sicht müssen MRV weiter reichende Ursachen politischer Entfremdung und Gewalt ansprechen. In diesem Zusammenhang haben die TeilnehmerInnen des Treffens die Bedeutung einer nachhaltigen Menschenrechtserziehung hervorgehoben. Auch die Medienberichterstattung über Menschenrechtsangelegenheiten ist zu verbessern. Während die TeilnehmerInnen keine einfache Kausalität zwischen Armut und politischer Gewaltanwendung erkennen konnten, haben sie festgehalten, dass soziale Marginalisierung und wirtschaftliche Ungerechtigkeit Bedingungen hervorrufen, unter denen politische Gewaltanwendung eher aufkommt. Deshalb ist die Förderung gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Sicherheit nicht weniger wichtig als Aktivitäten zugunsten politischer Gerechtigkeit. MRV sollten deshalb eine verstärkte Aufmerksamkeit auf den Schutz und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte richten. Praktische Folgen für MRV In vielen Staaten haben anti-terroristische Maßnahmen die praktischen Möglichkeiten von MRV, sich für die Rechte anderer einzusetzen, ernsthaft beschnitten: · Reisebeschränkungen: MRV sind von Beschränkungen der Reisefreiheit und der Vergabe von Visa in besonderem Maße betroffen. In einigen Fällen wurden MRV die von ihnen beantragten Visa mit der Begründung verweigert, dass sie etwas mit „Terrorismus“ zu tun hätten. · Diplomatische Unterstützung: Es gibt Belege dafür, dass manche Regierungen zögern, Menschenrechtsarbeit zu fördern und MRV in Ländern zu unterstützen, in denen terroristische Aktivitäten verbreitet sind. Die Rücknahme von politischer Unterstützung setzt MRV in den Ländern ihres Wirkens einem erhöhten Risiko aus. · Finanzierung: Bisher konnte keine signifikante Reduktion der Finanzierung von Menschenrechtsorganisationen verzeichnet werden, aber es wird befürchtet, dass Regierungen und internationale Institutionen im politischen Klima nach dem 11. September ihre finanzielle Förderung für MRV in bestimmten Ländern zurückfahren werden. · Schutz von Flüchtlingen: Die weitere Verschärfung von Asylgesetzgebungen und die Reduktion von Programmen der freiwilligen Umsiedlung wird gefährdete MRV wahrscheinlich besonders treffen. · Zugang zu Betroffenen: Mit besonderer Sorge wurde wahrgenommen, dass MRV von einigen Staaten seit dem 11. September der Zugang zu Asylsuchenden und anderen verletzlichen Gruppen verweigert wird. Berichterstattung Auf einer Reihe von Treffen, die Nichtregierungsorganisationen meist auf regionaler Ebene organisiert haben, wurde über die negativen Auswirkungen des 11. September auf die Tätigkeit von MRV berichtet. Der jüngste Bericht der UN-Sonderrepräsentantin für MRV, Frau Hina Jilani, liefert einen globalen Überblick über die neuen Probleme in diesem Zusammenhang. Dennoch haben die TeilnehmerInnen festgestellt, dass in der Berichterstattung erhebliche Lücken klaffen und eine sorgfältige Dokumentation aller Vorkommnisse von essentieller Bedeutung ist. Empfehlungen 1. Die TeilnehmerInnen des Treffens sind sich einig, dass MRV gleichermaßen alle vorsätzlichen und unterschiedslosen Angriffe gegen ZivilistInnen – einschließlich der Anschläge vom 11. September – als Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes verurteilen sollen, ungeachtet, wer dafür verantwortlich ist. 2. Die TeilnehmerInnen bekräftigen, dass die angemessene und wirkungsvollste Antwort auf solche Angriffe Zugänge sind, die auf dem Völkerrecht beruhen. Die TeilnehmerInnen begrüßen die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofes, der eine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit für u.a. Verbrechen gegen die Menschlichkeit etabliert, gleichgültig, ob diese von Staaten oder von anderen Tätern begangen werden. 3. Bei der Novellierung von Gesetzen zur Terrorbekämpfung auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene sollen MRV nicht ausgeschlossen, sondern eingehend konsultiert werden. Der Weltsicherheitsrat soll das Büro des UN Hochkommissars für Menschenrechte und die Sonderrepräsentantin des UN Generalsekretärs für MRV in seine Beratungen über Anti-Terror-Maßnahmen einbeziehen. 4. MRV sollen aktiv für die UN Erklärung für MRV werben, um sicherzustellen, dass die Arbeit von MRV als legitim anerkannt wird und davon alle profitieren, die sich für die Menschenrechte – die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen ebenso wie die bürgerlich-politischen – einsetzen. Regierungen sollen dazu ermutigt werden, die Erklärung für MRV zu verbreiten und deren Bestimmungen zu bekräftigen. Insbesondere das Mandat der Sonderrepräsentantin des UN Generalsekretärs für MRV soll in vollem Umfang unterstützt werden. 5. Die TeilnehmerInnen begrüßen die Entscheidung der Interamerikanischen Kommission, eine spezielle „Einheit für MRV“ einzurichten, die von allen amerikanischen Regierungen voll unterstützt werden soll. Sie empfehlen, dass die Afrikanische Kommission für die Rechte der Menschen und Völker sowie der Europarat so bald wie möglich ähnliche Einheiten oder Arbeitsstellen einrichten. Solche Initiativen sollen auch von anderen regionalen Institutionen wie z.B. der OSCE aufgegriffen werden. 6. Die TeilnehmerInnen würden eine größere Zusammenarbeit zwischen den UN, den regionalen internationalen Organisationen und der Sonderrepräsentantin des UN Generalsekretärs für MRV schätzen und schlagen vor, dass sich diese Instanzen möglichst umgehend treffen sollen, um die Situation von MRV seit September 2001 zu untersuchen. 7. MRV sollen auch untereinander ihre Zusammenarbeit und Vernetzung verbessern und besonders ihre Kooperation mit nationalen Bürgerrechts- und Rechtshilfeorganisationen intensivieren, um für gefährdete Gruppen ein Maximum an Rechtsschutz in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards zu gewährleisten. 8. In dieser Hinsicht äußern die TeilnehmerInnen ihre besondere Sorge über die Verletzlichkeit von Individuen, die im Zuge der Anti-Terror-Gesetzgebung inhaftiert wurden. Alle Gefangenen sollen umgehend Zugang zu Rechtsanwälten oder anderen MRV erhalten, damit der Respekt für ihre grundlegenden Menschenrechte sichergestellt wird. 9. Die TeilnehmerInnen rufen Regierungen und Medien dazu auf, die Rechte von Flüchtlingen zu schützen. Einige Medien und Regierungsbeamte haben behauptet oder angedeutet, dass Flüchtlinge eine generelle Bedrohung für die Sicherheit darstellen, obgleich Asylsuchende ohnehin schon heute rigiden Prozeduren unterworfen sind. 10. MRV sollen Schutzmechanismen für MRV einrichten, die in den Ländern ihres Wirkens erhöhten Risiken ausgesetzt sind. Sie sollen sicherstellen, dass für Notfälle Vorkehrungen für die erleichterte Einreise von MRV in sichere Länder (einschließlich wirtschaftlicher und praktischer Hilfestellungen) getroffen werden. 11. Abschließend bekräftigen die TeilnehmerInnen die eminente Bedeutung von Verlässlichkeit, Transparenz und Unparteilichkeit für die Arbeit von MRV. In einer Zeit wachsender Unsicherheit besteht mehr denn je das Bedürfnis, öffentliche Unterstützung für die Werte der Menschenrechte zu gewinnen. Es gilt daran zu erinnern, dass nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte jedes Individuum und jedes einzelne Glied der Gesellschaft bestrebt sein soll, durch Bildung und Unterricht den Respekt für diese Rechte und Freiheiten zu fördern. Translated by Andreas Selmeci, Diaconia Germany, Human Rights Desk |



